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Hipsy M TWG 10

Standort: München Stadt
Betreuungsform: Betreute Wohngruppen
Träger: Hipsy e.V. - Hilfe für psychisch Kranke
Adresse:
Ansprechpartner: Anja Willnow-Kloß und Manuela Wohle
Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr. vormittags
Kontakt: Tel 089 45 22 44 00 u. Tel Mail: bewerbungen@hipsy-ev.de, Fax 089 45 22 44 099, Web https://hipsy-ev.de/
Aufnahmebedingungen: Alter ab 21 bis 99 Jahre
Zielgruppe:
Diagnose: schizophrene Erkrankung, affektive Störung, neurotische/psychosomatische Störung, Verhaltensauffälligkeit, Persönlichkeitsstörung, psychische Erkrankungen allgemein, DD Sucht (die Suchterkrankung darf dabei nicht im Vordergrund stehen)
Ausschlusskriterien: vordergründige Suchterkrankung, akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung, ausgeprägter Pflegebedarf, fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit, unzureichende Sprachkenntnisse
Therapiemöglichkeiten: regelmäßige Gruppenteilnahme, regelmäßige Teilnahme an Einzelgesprächen, nervenärztl. Anbindung, Tagesstrukturierung, Eigenmotivation zur Behandlung
Erforderliche Unterlagen: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, ärztlicher Befundbericht, Antrag auf Hilfen nach § 53 SGB XII beim Bezirk Obb., Einverständniserklärung der gesetzl. Vertretung, Kostenübernahme durch den zuständigen Sozialleistungsträger bzw. Selbstzahler, Interessentenfragebogen (hinterlegt auf https://hipsy-ev.de/)
Betreuungsschluessel: 1: 6
Betreuungsangebote: Gruppenangebote: Kochen, Garten, wechselnde Gruppenaktivitäten, hauswirtschaftliche Unterstützung: Kochen, Reinigung, Wäsche, Körperpflege, bedarfabhängige, übende Unterstützung
Besonderheiten:
Fachpersonal: SozialpädagogInnen, ErgotherapeutInnen
Anwesenheit des Fachpersonals: Mo-Fr, ambulante Eingliederungshilfe: Erreichbarkeit von Mo-Fr
Kontakt zum Fachpersonal:
Bereitschaftsdienst:
Zugang: der Wohnbereich liegt im EG/1.OG/2.OG
Verkehr: Öffentlicher Nahverkehr, Fussweg in Min: 8
Immobilienbeschreibung: Freistehendes Haus in ruhiger Lage mit Garten, Balkon und Wintergarten. Kleiner Park direkt vor der Tür.
Plätze in der Einrichtung: 7
Aufenthaltsdauer: unbegrenzt, Solange das Angebot der ambulanten Eingliederungshilfe als geeignet und notwendig erscheint.