Hipsy M TWG 10
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Standort:
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München Stadt
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Betreuungsform:
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Betreute Wohngruppen
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Träger:
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Hipsy e.V. - Hilfe für psychisch Kranke
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Adresse:
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Ansprechpartner:
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Anja Willnow-Kloß und Manuela Wohle
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Sprechzeiten:
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Mo., Di., Do., Fr. vormittags
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Kontakt:
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Tel 089 45 22 44 00 u. Tel Mail: bewerbungen@hipsy-ev.de, Fax 089 45 22 44 099, Web https://hipsy-ev.de/
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Aufnahmebedingungen:
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Alter ab 21 bis 99 Jahre
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Zielgruppe:
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Diagnose:
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schizophrene Erkrankung, affektive Störung, neurotische/psychosomatische Störung, Verhaltensauffälligkeit, Persönlichkeitsstörung, psychische Erkrankungen allgemein, DD Sucht (die Suchterkrankung darf dabei nicht im Vordergrund stehen)
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Ausschlusskriterien:
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vordergründige Suchterkrankung, akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung, ausgeprägter Pflegebedarf, fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit, unzureichende Sprachkenntnisse
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Therapiemöglichkeiten:
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regelmäßige Gruppenteilnahme, regelmäßige Teilnahme an Einzelgesprächen, nervenärztl. Anbindung, Tagesstrukturierung, Eigenmotivation zur Behandlung
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Erforderliche Unterlagen:
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Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, ärztlicher Befundbericht, Antrag auf Hilfen nach § 53 SGB XII beim Bezirk Obb., Einverständniserklärung der gesetzl. Vertretung, Kostenübernahme durch den zuständigen Sozialleistungsträger bzw. Selbstzahler, Interessentenfragebogen (hinterlegt auf https://hipsy-ev.de/)
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Betreuungsschluessel:
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1: 6
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Betreuungsangebote:
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Gruppenangebote: Kochen, Garten, wechselnde Gruppenaktivitäten, hauswirtschaftliche Unterstützung: Kochen, Reinigung, Wäsche, Körperpflege, bedarfabhängige, übende Unterstützung
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Besonderheiten:
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Fachpersonal:
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SozialpädagogInnen, ErgotherapeutInnen
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Anwesenheit des Fachpersonals:
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Mo-Fr, ambulante Eingliederungshilfe: Erreichbarkeit von Mo-Fr
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Kontakt zum Fachpersonal:
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Bereitschaftsdienst:
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Zugang:
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der Wohnbereich liegt im EG/1.OG/2.OG
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Verkehr:
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Öffentlicher Nahverkehr, Fussweg in Min: 8
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Immobilienbeschreibung:
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Freistehendes Haus in ruhiger Lage mit Garten, Balkon und Wintergarten. Kleiner Park direkt vor der Tür.
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Plätze in der Einrichtung:
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7
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Aufenthaltsdauer:
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unbegrenzt, Solange das Angebot der ambulanten Eingliederungshilfe als geeignet und notwendig erscheint.
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